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Zollabfertigung durch Dienstleister

Würden Sie am liebsten nichts mehr mit dem ganzen Zollkram und den  Außenwirtschaftsvorschriften zu tun haben?

Der Zoll stellt ganz auf elektronische Anmeldung um. Ist es jetzt schon nicht mehr möglich das Transitpapier (Versandschein) vom ersten EU-Grenzübertritt bis zur Bestimmungsstelle Papier mäßig abzumelden so wird auch zukünftig die Ausfuhranmeldung elektronisch erfolgen.

Ab dem 1.08.2006 kann – ab 1.01.2008 muss die Ausfuhr auf elektronischem Weg der Abgangszollstelle angemeldet werden – die elektronische Ausfuhranmeldung gemäß ATLAS-Verfahren.

Das bringt Erleichterungen mit sich. Die Firmen als „zugelassener Ausführer“ sind nicht mehr an die Öffnungszeiten der Zollämter gebunden. Es bedeutet aber auch, dass die Exportstammdaten in einem EDV-System hinterlegt sein müssen.

Es stellt sich für jedes exportierende Unternehmen die Frage der Anschaffung einer neuen Software und deren Wirtschaftlichkeit.

Sie können unsere Erfahrungen gerne in Anspruch nehmen, ob bei der Suche nach einer geeigneten Software oder beim Out-Sourcing ihrer administrativen Aufgaben, wir helfen Ihnen schnell und kompetent.

 

Wir sind ein Team von der Transportwirtschaft unabhängigen Spezialisten, die jahrelange Erfahrungen in der Zollabfertigung haben und bieten Ihnen die Zollabfertigung in Drittländer und die Meldung der Intrastatdaten für den europäischen Warenaustausch an.

Wir bekommen die geschäfts-/vertragsbezogenen Einzelheiten per Fax, e-mail oder Interface. Wir fügen die richtigen zollrelevanten Daten hinzu und melden die Sendung bei Ihrer Abgangszollstelle. Sie erhalten die Dokumente pünktlich zur Abholung der Ware für den Frachtführer. Bei Ausfallzeiten des Systems wird auf vorabgefertigten Ausfuhranmeldungen zurückgegriffen.

Wir übernehmen für Sie:

- Überprüfung des Empfängers auf Erfassung in den EU-Boykottlisten und US-Dinied-Persons-Lists
- Einreihung Ihres Warenkataloges/Ihrer Stückliste mit den statistischen Warennummern
- Klassifizierung Ihres Warenkataloges/Ihrer Stückliste mit den Ausfuhrlisten-Positionen
- Hinterlegung der Stammdaten – u. a. Ursprungsland, US-amerikanische Ausfuhrlistenpositionen
- Kontrolle der Umsatzsteuer relevanten Ausfuhrbescheinigungen (sollten Sie die rechtmäßige Einbehaltung der USt. nicht nachweisen können, zahlen Sie die USt.)
- Kontrolle der Steuerbescheide bei Importen
- Präferenzberechnung
- Beantragung von Erleichterungen bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt.        

Weitere Dienstleistungen, wie z. B. externe Lagerhaltung, Ursprungszeugnisse, Kontrolle der Frachtrechnungen, Schulungen für die Exportkontrolle können wir auf Anfrage für Sie übernehmen.

Haftung bei fehlerhaften Transportdokumenten (ein Beispiel)

Ihre Ansprechpartner: Reinhard Maibaum                                            

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